Spenden
Auch ich kann einen Beitrag leisten
Geben Sie sozial benachteiligten Kindern eine Chance, ihre Zukunft als eigenverantwortliche und selbstbewusste Mitglieder der Gesellschaft zu gestalten. Bildung, Zuwendung und Ihre finanzielle Unterstützung sind dafür Voraussetzung.
Mit einem Betrag von nur € 8 ist die Betreuung eines Kindes für einen Monat möglich.
Unser Spendenkonto:
IBAN: AT 202011182414717800
BIC : GIBAATWWXXX
Unser Dankeschön für Ihre Spende:
Für jede Spende bedanken wir uns mit einer FREI.Spiel-Maske* - tannengrün und sehr angenehm zu tragen. Bitte geben Sie uns dazu bei Ihrer Überweisung die genaue Anschrift bekannt. Wir stellen sie Ihnen per Post zu.
*solange der Vorrat reicht. Der Mund-Nasen-Schutz besteht aus 100% Bio-Baumwolle und wurde in Wien genäht und bedruckt (KellerFabrik).
Spendenabsetzbarkeit:
Seit dem 6. Juni 2017 sind alle Spenden an FREI.Spiel - Freiwillige für Kinder steuerlich absetzbar! 2018 werden Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um diese steuerlich geltend zu machen. Die Sammlung und Weiterleitung der Spenden an das Finanzamt übernimmt in Zukunft die spendenbegünstigte Einrichtung, also wir!
Unbedingt erforderlich ist dafür die Bekanntgabe Ihres Vor- und Zunamen sowie Ihres Geburtsdatums. Bis wir die Online-Formulare entsprechend angepasst haben, bitten wir Sie diese Daten an office(at)freispielwien.at zu übermitteln.
WICHTIG: Geben Sie Ihren Namen so bekannt, wie er auf dem Meldezettel vermerkt ist, ohne Namenskürzel. Bei Doppelnamen ohne Bindestrich reicht der erste Name (Anna Sophie). Doppelnamen mit Bindestrich müssen komplett angegeben werden (Anna-Sophie). Da nur Einzelpersonen Spenden steuerlich geltend machen können, sollten Sie uns im Falle eines Familienkontos bekannt geben, wer die Spende geltend macht. Das BMF hat hier alle wichtigen Information zur Spendenabsetzbarkeit NEU bereitgestellt.
Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens können Sie, in Form einer Spende, absetzen! Hat Ihr steuerpflichtiges Einkommen aus dem Vorjahr 24.000 Euro betragen, dann können Sie bis zu 2.400 Euro geltend machen. Daueraufträge, Einzahlungsbelege, Kontoabbuchungen etc. gelten als Beleg. Diese sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Bei Barspenden gilt die Spendenbestätigung als Beleg.
Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.